Es ändert sich alles. Daher bleibt alles beim Alten.

Seit 1.1.2020 ist der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLB) aktiv, der als Ergebnis der Zusammenlegung der Prüfungsinstanzen der Sozialversicherung (bisher durchgeführt durch die Gebietskrankenkasse der jeweiligen Bundesländer)  und des Finanzministeriums entstanden ist. Dies war eines der Resultate der Bestrebungen um die Re-Organisation der Sozialversicherung, welche im Zusammenschluss der regionalen Gebietskrankenkasse zur Österreichischen Gesundheitskasse bestand.

Diese Umstrukturierung hat bereits im Vorfeld zu heftigem Widerstand geführt, was dann Ende des letzten Jahres zu mehreren Erkenntnissen und Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes geführt hat. Während die Umstrukturierung der Gebietskrankenkassen dort bestätigt wurde, erteilte der VfGH der Zusammenführung der Prüfdienste mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit eine Absage.

Dadurch ergibt sich nun folgende Situation:

  • Die durch das Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) und das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG) beschlossene Zuweisung der Prüfdienstes der ÖGK in die PLB wurde mit Beginn des Jahres umgesetzt und bleibt nun bis zum 30.06.2020 bestehen.
  • Dabei handelt es sich allerdings nur um eine formale Zuweisung, d.h. es findet weder organisatorisch noch personell eine tatsächliche Zusammenführung statt, lediglich der Auftritt nach Außen wird einheitlich als PLB der Finanz stattfinden.
  • Mit 01.07.2020 werden die Prüfer und Prüferinnen der Sozialversicherung wieder offiziell als Prüfer der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auftreten.
  • Offiziell wird die PLB in der ersten Jahreshälfte 2020 alle lohnabhängigen Abgaben (LSt, KommSt und SV-Beiträge) gemeinsam prüfen, in der Praxis werden aber die bisherigen fachlichen Zuständigkeiten bestehen bleiben.

Mit 01.07.2020 wird der PLB dann voraussichtlich auch offiziell nur mehr Kommunal- und Lohnsteuer prüfen und der Prüfdienst der ÖGK die SV-Beiträge.

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