Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Zusätzliche Verringerung der Abgabenlast in Corona-Zeiten soll durch die Erhöhung der Rückerstattung von SV-Beiträgen erreicht werden. Arbeitnehmer mit Einkommen von bis zu € 11.000, die damit keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer höheren Sozialversicherungsrückerstattung (früher: Negativsteuer) im Ausmaß von bis zu € 400 (zuvor € 300) entlastet.

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