Unfallversicherung und Pendlerpauschale im Corona-Homeoffice

Spätestens mit Anfang November war klar, dass die für März 2021 in Aussicht gestellten neuen Homeoffice Regelungen zu spät kommen werden. Für den Lockdown Nummer zwei wurden die Sonderregelungen für das Corona-Homeoffice daher nun verlängert.

Für Unfälle im Corona-Homeoffice gilt der erweiterte Unfallversicherungsschutz bis 31.3.2021. Mitarbeiter haben damit den gleichen Versicherungsschutz, den sie auch hätten, würde ein Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passieren. Ebenfalls wird die Pendlerpauschale im Corona-Homeoffice bis 31.3.2021 weiterhin gewährt, auch wenn der Arbeitsweg weiterhin nicht täglich zurückgelegt wird.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.