Verlängerte Antragsfrist der Kurzarbeit im zweiten Lockdown

Anträge auf Kurzarbeit ab 1. November 2020 können gemäß AMS nun bis zum Ende des derzeitigen Lockdowns, damit also voraussichtlich bis zum 6. Dezember 2020 gestellt werden. Diese Verlängerung der rückwirkenden Antragsfrist gilt nicht nur für Betriebe, die von Betriebsschließungen betroffen sind, sondern für alle Betriebe und Branchen.

Weiter Informationen zur Corona-Kurzarbeit Phase III finden Sie in unserem News-Bereich

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