Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Die Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist mit über 460.000 nach wie vor sehr hoch, die Gefahr von Lockdown und Betriebsschließungen noch nicht gebannt. Es wurde daher im Ministerrat die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 beschlossen.

Im Wesentlichen sollen für diese vierte Phase der Kurzarbeit dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit III gelten. Forciert soll die Fortbildung während der Kurzarbeit werden. Angekündigt wurde ebenfalls bereits die Planung der Corona-Kurzarbeit V für Sommer 2021.

Sobald konkrete Informationen dazu folgen, updaten wir Sie hier in unseren Hübner & Hübner NewS.

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