Was sich ab Jänner 2026 bei freien Dienstverhältnissen ändert.
Ab dem 1. Jänner 2026 werden neuen Regelungen für freie Dienstverhältnisse in Kraft treten. Damit wird die Beschäftigung von freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern stärker reguliert.
Kündigungsfristen
Freie Dienstverhältnisse sollen künftig mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten gekündigt werden können – außer es wird eine für den freien Dienstnehmer günstigere Regelung vereinbart. Nach einer ununterbrochenen Vertragsdauer von zwei Jahren soll sich diese Kündigungsfrist auf sechs Wochen verlängern. Diese Regeln gelten für neu abgeschlossene Verträge ab 1. Jänner 2026, sowie für bestehende Altverträge, sofern keine abweichenden Kündigungsregelung enthalten sind – auch Vereinbarungen über etwaige kürzere Kündigungsfristen bleiben daher weiterhin aufrecht.
Probezeit
Es kann für freie Dienstverhältnisse ein Probemonat vereinbart werden. Mit einer entsprechenden Vereinbarung kann die Probezeit auch kürzer sein, da diese Vereinbarung den freien Dienstnehmer besserstellt.
Kollektivverträge
Erstmals soll es möglich sein, auch freie Dienstnehmer in den Anwendungsbereich von Kollektivverträgen aufzunehmen. Derzeit bestehen noch keine Kollektivverträge, die für freie Dienstnehmer:innen Anwendung finden. Die Kollektivvertragspartner haben jedoch in Zukunft die Möglichkeit eigene Kollektivverträge speziell für freie Dienstverhältnisse abzuschließen oder freie Dienstnehmer:innen in bestehende Kollektivverträge explizit aufzunehmen. Die automatische Einbeziehung freier Dienstnehmer:innen ist nicht vorgesehen, daher tritt diese Regelung nur dann in Kraft, wenn die Sozialpartner dies ausdrücklich vereinbaren.
Arbeitsrechtliche Gesetze
Arbeitsrechtliche Gesetze wie etwa das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz oder das Arbeitszeitgesetz gelten für freie Dienstverhältnisse nach wie vor nicht.
Achtung: In neue Dienstzettel und Dienstverträge müssen die Vereinbarungen über Probemonat und Kündigungsfristen aufgenommen werden.
Tipp: Sie beschäftigen freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer und sind unsicher, inwieweit sich die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen auswirken? Rufen Sie Ihren Berater bei uns einfach an oder mailen Sie uns: Wir haben kompakte Kurz-Beratungstermine zum Thema zusammengestellt.