Kurzarbeit: Abrechnung der Beihilfe

Es gilt für die Abrechnung der Kurzarbeit einiges zu organisieren. Wir unterstützen Sie bei all diesen Schritten.

Für die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe ist unbedingt ein eAMS Konto notwendig. Dabei handelt es sich um einen Online-Zugang zu Ihrem AMS Konto, mit dem Sie erleichterten Zugriff auf Ihre Daten bekommen, Anträge online einreichen können und anderes mehr. Die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe ist ausschließlich über das eAMS Konto möglich. Wenn Sie über noch kein solches Konto verfügen, empfehlen wir Ihnen bereits jetzt die Beantragung einzuleiten, da der Antragsprozess und die Zustellung der Zugangsdaten per RSA Brief etwas an Vorlaufzeit benötigt. Die Beantragung kann ausschließlich vom Unternehmen, also Ihnen selbst erfolgen. Alle Informationen zum eAMS Konto und der Beantragung finden Sie hier.

Vorab ist dabei ein sogenannter „Superuser“ festzulegen. Dieser kann in der Folge in Ihrem eAMS Konto etwaige Anträge einreichen, Förderungen beantragen und er hat zudem die Möglichkeit weitere Rollen zu vergeben und einen Rechtsvertreter zu definieren. Dieser kann sodann die Abwicklung der COVID-19 Kurzarbeit übernehmen (z.B. ein Begehren übermitteln oder Abrechnungsunterlagen hochladen). Falls Sie Unterstützung wünschen, können Sie uns hierzu als Rechtsvertreter definieren.

Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe ist jedenfalls die exakte Zeitaufzeichnung erforderlich. Dazu stellen wir Ihnen unser Tool zur einfachen Erfassung und automatischen Berechnung der Ausfallstunden zur Verfügung, über das Sie Zeiten einfach und pro Mitarbeiter aufzeichnen können. Das Tool können Sie hier anfordern.

Die monatlichen Abrechnungen sind grundsätzlich bis zum 28. des Folgemonats durchzuführen, jedoch gibt es derzeit eine Erleichterung für die Abrechnung des Monat März, die bis 28. Mai übermittelt werden kann.

Falls Sie effiziente Unterstützung wünschen, können wir den Prozess zur Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe sehr gerne für Sie übernehmen. Definieren Sie uns dazu wie beschrieben als Rechtsvertreter Ihres eAMS Kontos. Anschließend übermitteln  Sie uns die Zugangsdaten sowie die entsprechende Aufzeichnung über die angefallenen Stunden (Tool). Mithilfe der Daten aus der Lohnverrechnung und Ihrer Zeitaufzeichnung können wir mithilfe eines Projekt Tools, das auf der AMS Webpage zur Verfügung steht, die erforderlichen Daten erfassen und schließlich über das eAMS Konto für Sie übermitteln.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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