Kurzarbeit: Verlängerte Frist für die Antragstellung

Die Rückwirkende Antragstellung auf Kurzarbeit wurde verlängert. Alle Kurzarbeitsbegehren mit Beginn der Kurzarbeit während des Lockdowns können bis zu 4 Wochen rückwirkend eingebracht werden.

Ein Betrieb der beispielsweise zu Beginn des Lockdowns mit Montag, 22.11.2021 Kurzarbeit begonnen hat, kann das Begehren via eAMS-Konto bis spätestens Montag, 20.12.2021 einbringen.

Dies gilt vorbehaltlich der noch gesetzlich erforderlichen Bestätigung. Die laufend aktuellsten Informationen finden Sie auf den Seiten des AMS.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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