Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

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Vermietungen innerhalb der Familie werden nur unter besonderen Voraussetzungen steuerlich anerkannt.

In einer aktuellen Entscheidung stellt das Bundesfinanzgericht (BFG) klar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Vermietungen innerhalb der Familie steuerlich anerkannt werden.

Das BFG hielt unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fest, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  • sie muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
  • sie wäre unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.
  • Darüber hinaus muss die tatsächliche Erfüllung des Vertrages in Einklang mit den vorgenannten Voraussetzungen erfolgen.

Tipp
Vereinbarungen innerhalb der Familie müssen fremdüblich gestaltet sein, damit sie steuerlich anerkannt werden. Häufig ist die Beurteilung der Fremdüblichkeit schwierig. Daher empfiehlt es sich, uns bereits vor Abschluss entsprechender Vereinbarung zu konsultieren, um mögliche Risiken zu minimieren.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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