Mit 1. Jänner 2024 wurde die sogenannte GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Der Beitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch von Unternehmen zu entrichten.
Der neue ORF-Beitrag ist unabhängig von einem Empfangsgerät zu entrichten und beträgt € 15,30 monatlich, je nach Bundesland kann eine zusätzliche Länderabgabe in unterschiedlicher Höhe anfallen, wobei Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg auf eine solche verzichten.
Kriterien für die Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht im Rahmen des neuen ORF-Beitrags knüpft an die Kommunalsteuerpflicht von Unternehmen innerhalb des letzten Kalenderjahres an. Pro Gemeinde, in welcher eine Betriebsstätte im kommunalsteuerrechtlichen Sinn liegt, ist ein ORF-Beitrag zu entrichten. Eine Betriebsstätte ist dabei jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die unmittelbar oder mittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient.
Waren Unternehmen bisher von der Entrichtung der Kommunalsteuer befreit, beispielsweise da ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck erfüllt wird, greift diese Befreiung auch für die ORF-Beitragspflicht. Eine „Befreiung“ besteht insofern auch für Unternehmen, deren Unternehmensadresse mit ihrem Hauptwohnsitz übereinstimmt, da ein Entrichten des ORF-Beitrags als Unternehmer für dieselbe Adresse von der privaten Beitragspflicht befreit.
Höhe des Beitrags
Exklusive Landesabgabe ist der ORF-Beitrag bis zum Jahr 2026 mit monatlich € 15,30 festgesetzt. Für Unternehmer besteht jedoch eine Staffelung und damit unter Umständen die Pflicht, mehrere ORF-Beiträge pro Monat abzuführen. Die Anzahl der zu leistenden ORF-Beiträge wird durch die Summe der Arbeitslöhne (inkl. Sonderzahlungen, Sachbezüge usw.), die an Mitarbeiter der kommunalsteuerrechtlichen Betriebsstätte gezahlt wurden (kommunalsteuerliche Bemessungsgrundlage), bestimmt.
Die Staffelung ergibt sich wie folgt:
Kommunalsteuerliche Bemessungsgrundlage | Anzahl der ORF-Beiträge (Monatsbetrag): |
bis € 1,6 Mio. | 1 (€ 15,30 monatlich) |
bis € 3 Mio. | 2 (€ 30,60 monatlich) |
bis € 10 Mio. | 7 (€ 107,10 monatlich) |
bis € 50 Mio. | 10 (€ 153,00 monatlich) |
bis € 90 Mio. | 20 (€ 306,00 monatlich) |
mehr als € 90 Mio. | 50 (€ 765,00 monatlich) |
Bis zum 15. April 2024 ist vom Beitragspflichtigen eine Meldung über Beginn bzw. Ende der Beitragspflicht vorzunehmen. Diese Meldung muss Firma, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer bzw. GISA-Zahl sowie die Steuernummer enthalten.
Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen werden ab Ende April 2024 Zahlungsaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH (OBS) erhalten, die festgesetzten Beträge sind binnen 14 Tagen ab Zustellung fällig. Wird der Beitrag nicht fristgerecht entrichtet, erfolgt eine Festsetzung mittels Bescheid, gegen den eine etwaige Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Bei Meldeverstößen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.