Pendlerpauschale: Befristung der Covid-19 Ausnahmeregelung

Anfang April (wir haben hier berichtet) wurde festgelegt, dass es im Falle von Covid-19-Kurzarbeit sowie Covid-19-bedingtem Home-Office oder Quarantäne zu keiner Minderung des Pendlerpauschales kommt. Diese Bestimmung wurde nun mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 mit Ende des Jahres 2020 befristet.

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