Praxistipps zur Umsatzsteuersenkung

Die bevorstehenden Änderungen in der Umsatzsteuer haben weitreichendere Auswirkungen als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Aus unserer Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Beratungs- und Outsourcingprojekten haben wir die folgenden Bullet Points für Sie zusammengestellt.

Auswirkung des neuen 5%-igen Umsatzsteuersatzes auf Systeme und Prozesse:

  • Registrierkassa: Hier sind Änderung der Umsatzsteuersätze oder der Produktpreise – je nachdem welche Preisstrategie Sie verfolgen – zu bedenken. Informationen dazu gibt es auch vom BMF.
  • Online-Bestellservices: Online-Bestellmasken und Preisangaben müssen eventuell angepasst werden; gleiches gilt für entsprechende Adaptierungen der Fakturierungssoftware.
  • Buchhaltungsprogramme: Sofern Ihr Systemanbieter Änderungen nicht durch Updates löst, achten Sie auf die Anlage von entsprechenden Steuersätzen im Buchhaltungssystem und auf die korrekte Verbuchung für Belege mit Datum Juli-Dezember 2020.
  • Reisekostenprogramme: Auch bei der Erfassung von Reisekosten im In- und Ausland muss nachgebessert werden, damit Reisespesen, die zwischen Juli und Dezember 2020 angefallen sind, umsatzsteuerlich korrekt behandelt werden.

Umsatzsteueränderungen im (EU-)Ausland

  • Auch Deutschland beispielsweise hat umfassende Änderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beschlossen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Änderungen und Auswirkungen auf den Erfassungsprozess bei Dienstreisen im Ausland.
  • Beachten Sie auch die Auswirkung der niedrigeren Vorsteuerbeträge auf etwaige Vorsteuererstattungsanträge.

Wir sind bei individuellen Fragen für Sie da und beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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