Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und Erhöhung der Dienstgeberabgabe

Seit 1. Jänner 2024 beträgt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag 5,9% statt bisher 6%. Diese Reduktion verteilt sich zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen mit jeweils jetzt 2,95% statt bisher 3%.

Im Gegenzug unterliegen nun mehrfach geringfügig Beschäftigte, deren Einkommen insgesamt die 1 ½-fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, rechnerisch auch der Arbeitslosenversicherung. Die Dienstgeberabgabe für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse steigt daher von 16,4% auf 19,4%. Der SV-Beitrag der geringfügig beschäftigen Arbeitnehmer*innen bleibt unverändert bei 14,12%.

In Zahlen: Übersteigt die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten im Unternehmen 777,66 Euro, so betragen die Sozialversicherungsbeiträge 19,4 % an Dienstgeberabgabe und 1,1 % an Unfallversicherung.

Wir haben diese Änderungen selbstverständlich in der Payroll für Ihre Mitarbeiter bereits berücksichtigt.

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