Starthilfe für Saisonbetriebe

Zur Unterstützung von Saisonbetrieben beim Start in die nun unterbrochene Wintersaison und zur Überbrückung des für die Kurzarbeit fehlenden vollentlohnten ersten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit, wurde die Starthilfe für Saisonbetriebe vorgestellt.

Anspruch auf die Förderung haben alle in Österreich mit Wohnsitz gemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Beginn eines vollversicherten Dienstverhältnisses zwischen dem 3.11.2021 und dem 12.12.2021 in einem Saisonbetrieb. Die Förderung steht grundsätzlich vom Eintrittsdatum (also auch für „Rumpfmonate“) bis maximal zum Ende des ersten vollentlohnten Kalendermonates zu.

Auch befristete Dienstverhältnisse sind förderbar, wenn die Befristung mindestens einen vollen Kalendermonat umfasst.

Die Förderhöhe soll 65% des laufenden Bruttomonatsgehalts (ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile) plus 50% Lohnnebenkosten betragen.

Anträge werden voraussichtlich ab 10.Jänner 2022 über das eAMS-Konto möglich sein.

Tipp: AMS-FAQ’s zur Saison-Starthilfe.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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