Steuerstundungen verlängert

Neben der Verlängerung anderer Wirtschaftshilfen wird es im November und Dezember 2021 wieder die Möglichkeit der Abgabenstundung geben.

  • Es wird in diesem Zusammenhang keine Verrechnung von Stundungszinsen für November und Dezember 2021 sowie Jänner 2022 geben und,
  • dies gilt auch für Ratenzahlungsmodelle – ein weiterer Antrag auf Neuverteilung kann gestellt werden.

Wenn Sie Zahlungserleichterungen beim Finanzamt in Anspruch nehmen möchten, sind wir zur Unterstützung gerne für Sie da!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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