Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag – Wertpapiere fallen weg, Steuerbelastung wird steigen!

Als Pendant zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Gehalts von Arbeitnehmern, steht allen betrieblich tätigen natürlichen Personen der Gewinnfreibetrag (GFB) zu, und zwar unabhängig von der Gewinnermittlungsart.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BBG) tritt demnächst eine einschneidende Änderung in Kraft, die besonders kleine Unternehmer, solche nämlich ohne große Sachinvestitionen, benachteiligen wird. Die Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag durch die Anschaffung von Wertpapieren zu decken, wird für die Jahre 2027 bis 2029 ersatzlos gestrichen.

Wer in diesen drei Jahren den Gewinnfreibetrag (über den Grundfreibetrag hinaus) nutzen möchte, muss dazu unbedingt in körperliches, abnutzbares Anlagevermögen investieren.

Einzige Ausnahme: Wird ein bis Ende 2026 für den Gewinnfreibetrag angeschafftes Wertpapier vorzeitig getilgt, ist auch 2027 bis 2029 eine Ersatzbeschaffung in begünstigte Wertpapiere möglich.

Betroffen davon sind in erster Linie Freiberufler, kleine Unternehmer und Dienstleistungsunternehmer, die bisher mangels passender Sachinvestitionen auf Wertpapiere zurückgegriffen haben. Für sie entsteht in den Jahren 2027 bis 2029 eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Arbeitnehmern mit der Begünstigung des 13. und 14. Bezugs.

BESONDERS WICHTIG in dieser Situation ist nun die vorausschauende Steuerplanung!

  • Soweit steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll, ziehen Sie Gewinne noch ins Jahr 2026 vor.
  • Erwägen Sie außerdem eine Verschiebung von Gewinnen auf die Jahre ab 2030.
  • Planen Sie Ihr Geschäftsführergehalt als Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend.

Derzeit ist die Streichung des Wertpapier-GFB befristet für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehen. Ab 2030 soll die Möglichkeit laut Gesetzesentwurf wieder eingeführt werden. Ob dies tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

In jeden Fall sprechen Sie uns unbedingt rechtzeitig an. Wir optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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