Umsatzersatz

Unternehmen, die unmittelbar von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) betroffen sind, sollen Umsatzersatz in der Höhe von 80% erhalten.

Rahmenbedingungen und Voraussetzungen stehen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es bleibt die Ausarbeitung der Richtlinie abzuwarten.

Informationen zu Kriterien mit laufenden Aktualisierungen finden Sie auf der Informationsseite des BMF.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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