Vorfinanzierung der Corona-Kurzarbeit

26.126 Unternehmen haben seit Mitte März einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Nur 6.641 dieser Anträge wurden genehmigt.

Viele Anträge müssen noch nachgebessert werden und die AMS-Genehmigung wird sich für den Großteil weiter verzögern.

Zur erleichterten Vorfinanzierung von Gehaltszahlungen haben Banken zugesagt, nach Möglichkeit schon vor der Genehmigung durch das AMS Finanzierungen freizugeben. Es sind dafür erforderlich:

  • Die AMS-Bestätigung über den Eingang des Antrags
  • Die eingebrachte Sozialpartnervereinbarung
  • Angaben zur Lohnverrechnung

Für Unterstützung und kompetente „Ausfüllhilfe“ von Kurzarbeitsanträgen oder die Angaben aus der Lohnverrechnung zur Vorfinanzierung sind wir für Sie da!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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