Die aktuelle Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge läuft demnächst aus. Ab 2026 gelten damit wieder die ursprünglichen Bestimmungen. Allerdings wurde eine Verlängerung der Sonderregelung kürzlich öffentlich debattiert.
Aktuell gilt noch eine Sonderregelung für Überstundenzuschläge, die an Wochentagen geleistet werden. Statt 10 sind derzeit bis zu 18 Zuschläge pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro monatlich steuerlich begünstigt. Allerdings steht das Ende dieser Sonderregelung kurz bevor, denn sie wird mit Jahresende auslaufen.
Ab dem Jahr 2026 gelten dann wieder die ursprünglichen Bestimmungen, nach denen Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat steuerfrei sind, mit einem Höchstbetrag von 120 Euro monatlich.
Medial wurde kürzlich jedoch eine Verlängerung der Sonderregelung debattiert. Mit welchem Ergebnis, werden wir erst sehen.