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Wissenswerte News

Bei einer Wohnungsvermietung ist die Kleinunternehmerregelung erst ab jenem Monat anzuwenden, in dem der Vermieter seinen Wohnsitz in Österreich begründet hat.
Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.
Im vom OGH zu beurteilenden Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die von einer zweieinhalbjährigen Karenz Gebrauch machte. Während der Karenz wandte sich die Arbeitnehmerin mit ihrer Kündigungsabsicht an den Betriebsrat. Ohne die Kündigung der Beklagten avisiert zu haben, erklärte die Klägerin sodann die Kündigung des Dienstverhältnisses.
Obwohl es in Österreich grundsätzlich keine Kündigungsgründe gibt, kann trotzdem eine ausgesprochene Kündigung gegenüber einem Dienstnehmer ausnahmsweise angefochten werden.
Eine bereits abgeführte Immobilienertragsteuer ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) nicht zurückzuerstatten, wenn die Rückabwicklung des Kaufvertrages bloß auf einer einvernehmlichen Parteienvereinbarung ohne Vorliegen gerichtlicher Auflösungsgründe beruht.
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich, wodurch eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann.
Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten er hat, lesen Sie hier:
Lesen Sie hier den rechtlichen Hintergrund zur Entscheidung des EuGH zum Thema Karfreitag und zur neuen gesetzlichen Lage.
Geschäftsführer einer GmbH haben im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreiche Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften besteht das Risiko, dass der Geschäftsführer für Abgaben der GmbH persönlich haftet. In einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Haftung des Geschäftsführers für die Abgaben der GmbH in der Insolvenz einer GmbH bejaht.

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