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Wissenswerte News

Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten er hat, lesen Sie hier:
Lesen Sie hier den rechtlichen Hintergrund zur Entscheidung des EuGH zum Thema Karfreitag und zur neuen gesetzlichen Lage.
Geschäftsführer einer GmbH haben im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreiche Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften besteht das Risiko, dass der Geschäftsführer für Abgaben der GmbH persönlich haftet. In einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Haftung des Geschäftsführers für die Abgaben der GmbH in der Insolvenz einer GmbH bejaht.
Seit 1.1.2019 ist die steuerliche Begünstigung für Steuerpflichtige mit Kindern neu geregelt. Lesen Sie hier über die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus (FABO+).
Das Schneechaos in den letzten Wochen in Teilen Österreichs hat viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor die Frage gestellt: was passiert, wenn der Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht oder nur erschwert erreichbar ist? Lesen Sie hier die Details.
Da Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Gegensatz zu sonstigen Einkünften einem besonderen Steuersatz von 30% unterliegen, ist diese Unterscheidung bei der steuerlichen Behandlung von Wohnrechtsablösen von besonderer Bedeutung.
Seit 1.3.2015 sind Banken verpflichtet, höhere Kapitalabflüsse von privaten Konten an das Finanzministerium zu melden. Dabei kommt es öfters zu Prüfungen, die bei den Betroffenen Unsicherheit darüber auslösen, inwieweit Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung zu erteilen ist.
Wesentlich für den Vorsteuerabzug ist, dass sämtliche materiellen Voraussetzungen erfüllt werden. Formelle Mängel der Rechnung sind zumeist unbeachtlich.
Seit 1.1.2019 ist für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen zu prüfen, ob ein so genannter „Einzweck-Gutschein“ oder ein „Mehrzweck-Gutschein“ vorliegt. Es ist also nicht mehr zwischen Wertgutscheinen und sonstigen Gutscheinen für bereits konkretisierte Leistungen zu unterscheiden.

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