Im vom OGH zu beurteilenden Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die von einer zweieinhalbjährigen Karenz Gebrauch machte. Während der Karenz wandte sich die Arbeitnehmerin mit ihrer Kündigungsabsicht an den Betriebsrat. Ohne die Kündigung der Beklagten avisiert zu haben, erklärte die Klägerin sodann die Kündigung des Dienstverhältnisses.