Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz wurden mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft nicht nur eine neue Form der Kapitalgesellschaft begründet, sondern auch Änderungen bezüglich des Stammkapitals der „klassischen“ GmbH vorgenommen. Diese Neuerungen sind seit heuer in Kraft.
Mit der neu beschlossenen Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie im Jahr 2024 fortgeführt – jedoch unter strengen formalen Voraussetzungen.
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