Last Call für die Vorsteuerrückerstattung 2025

Dienstreisen führen schnell über die Grenze: Hotel in Zürich, Messe in Mailand, Geschäftsessen in München. Was viele übersehen – die ausländische Umsatzsteuer auf solchen Reisebelegen können Sie sich in vielen Fällen erstatten lassen.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die im Jahr 2025 angefallene Vorsteuer einzureichen – den die Fristen dafür laufen:

📍 Drittländer (z. B. Schweiz, UK): Einreichung bis 30. Juni
📍 EU-Länder: Einreichung bis 30. September

Und es lohnt sich durchaus: Schon bei einem mittleren Dienstreiseaufkommen in einem EU-Land summiert sich die enthaltene Vorsteuer auf einige tausend Euro – bei reisestarken Unternehmen entsprechend mehr. Geld, das sonst schlicht verfällt.

Das Verfahren ist je nach Land unterschiedlich und es ist eine Vielzahl formaler Details zu beachten. Unsere Experten unterstützen Sie daher bei Bedarf umfassend. Wir prüfen, wo sich eine Rückerstattung für Sie lohnt, übernehmen die komplette Antragstellung und behalten die Fristen im Blick.

Klingt interessant für Ihr Unternehmen? Melden Sie sich gerne bei uns – wir besprechen, wie wir gemeinsam vorgehen.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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