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Wissenswerte News

Neben einigen anderen Anpassungen wird die Blockzeitvariante der Altersteilzeit mit Wirkung ab 1.1.2024 eingeschränkt und entfällt ab 1.1.2029 zur Gänze.
Unsere Kanzlei ist auf dem Weg zu ihrem neuen Standort im VIO Plaza.
Das Pendant zum steuerbegünstigten 13. und 14. Gehalt kann bis zu maximal 15% des Gewinns betragen.
10% – oder 15% bei klimafreundliche Investitionen – können mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich als Abschreibung geltend gemacht werden.
Für Forschungsausgaben können Sie Prämien in der Höhe von 14% beantragen.
Steuerlich begünstigte Spenden sind bis zu 10% des Gewinns möglich.
Seit letztem Jahr haben Selbständige die Möglichkeit, pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung ihrer Wohnung sowie für Netzkarten geltend zu machen.
Nach der im August durch Russland ausgesprochenen Suspendierung des DBA zwischen Österreich und Russland hat Österreich nun ebenfalls das DBA mit sofortiger Wirkung als suspendiert erklärt.
Wir sind in der Weihnachtszeit für Sie da!

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