Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell vor.
Gefördert werden im Rahmen des Fixkostenzuschusses II (auch bezeichnet als FKZ 800.000) die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.
Rückwirkende Anwendung mit 01.11.2020! Angesichts der vorgesehenen Rückwirkung spricht u.E. nichts dagegen, die Regelungen der Phase 4 bereits jetzt anzuwenden.
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