Im Rahmen der Covid-19-Hilfen konnten und können diverse Garantien und Zuschüsse beantragt werden. Zur Prüfung der dabei bekannt gegebenen Daten und Auskünfte wurde nun eigens ein Gesetz beschlossen.
Mit der Einführung einer COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen sollen Anreize geschaffen werden, in und nach der COVID- 19-Krise zu investieren und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.
Besondere Risikogruppen sind vom Dienst freizustellen (sofern keine geschützte Umgebung gewährleistet werden kann) – diese Freistellung wurde nun bis 31.12.2020 verlängert.
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