Leider macht der neuerliche Lockdown wieder Wirtschaftshilfen erforderlich. Wir geben Ihnen einen Überblick über bisher bekannte Verlängerungen und Erweiterungen.
Aufgrund des neuerlichen Lockdowns ab 22. November 2021 wird die Kurzarbeitsbeihilfe angepasst. Wir haben die bisher bekannten Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Die Auftragslage ist gut. Sie machen laufend Umsatz. Und dennoch bringt der Jahresabschluss „böse Überraschungen“. Wo Sie ansetzen könnten, um das zu verhindern.
Der begünstigte 5%-Steuersatz ist bis einschließlich 31.12.2021 befristet. Somit gelten ab 2022 wieder die früheren Umsatzsteuersätze. Achten Sie auf Rechnungslegung und Registrierkassa!
Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.