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Wissenswerte News

Wie kurzfristig bekannt wurde, gibt es nun eine sehr knapp bemessene Deadline für neue Anträge zur COVID-19-Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März 2020.
Unser Tool für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigen. Einfache Berechnung von Ausfallstunden zur Abrechnung mit dem AMS.
Covid-19 Zuschüsse im Rahmen des Corona-Hilfsfonds ab 1. März 2020 sind „steuerfrei“ – aber Achtung!
Bonuszahlungen aufgrund der COVID-19-Krise sind im Kalenderjahr 2020 bis € 3.000,00 steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ab 15. April werden Anträge auf Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gestellt werden können.
26.126 Unternehmen haben seit Mitte März einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Nur 6.641 dieser Anträge wurden genehmigt.
Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie jetzt unternehmen können für Ihre Liquidität.
Die Corona-Kurzarbeit kann eine sehr gute Möglichkeit sein, Unternehmer und Mitarbeiter und damit die österreichische Wirtschaft vor den gröbsten Auswirkungen der aktuellen Krise zu bewahren.
Unser Alltag wird aktuell von einem Thema dominiert: dem Coronavirus. Die notwendigen Einschränkungen, allen voran Social Distancing stellt uns alle vor große Herausforderungen. Unsere Kommunikation – im Geschäftsleben wie privat – verlagert sich gerade in unglaublich kurzer Zeit in eine Vielzahl neuer Kanäle. Als eine Folge dieser Situation ist auch unsere Kanzlei derzeit nicht nur für Kliententermine, sondern auch für die persönliche Übergabe von Unterlagen nicht geöffnet.

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