Wie kurzfristig bekannt wurde, gibt es nun eine sehr knapp bemessene Deadline für neue Anträge zur COVID-19-Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März 2020.
Die Corona-Kurzarbeit kann eine sehr gute Möglichkeit sein, Unternehmer und Mitarbeiter und damit die österreichische Wirtschaft vor den gröbsten Auswirkungen der aktuellen Krise zu bewahren.
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