Mit dem variablen Drittel, das die Regierung jährlich per Gesetzesbeschluss verwenden kann, sollen 2024 die ersten vier Steuerstufen stärker angehoben werden, Überstunden sollen begünstigt und Zulagen und Familienleistungen erhöht werden.
Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll zukünftig zum Buchwert – und damit einkommensteuerneutral – erfolgen. In der Praxis eine wesentliche Erleichterung!
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