Was Sie schon
immer über Tax
wissen wollten

Wissenswerte News

Derzeit gibt es in Österreich den Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren bei ein- und demselben Dienstgeber. Dabei müssen aber auch bestimmte andere Zeiten berücksichtigt werden. Wie die Regelung im Detail aussieht und was der EuGH in einer aktuellen Entscheidung dazu meint, finden Sie hier:
Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) zeigt: Wer einen Täter dabei unterstützt, dazu bestimmt oder daran mitwirkt, eine Abgabenhinterziehung zu begehen, wird selbst zum Täter und kann auch entsprechend bestraft werden.
Der Verkauf mehrerer Wohnungen bedarf insbesondere aus steuerlicher Sicht einer sorgfältigen Planung.
Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist mit zahlreichen steuerlichen Begünstigungen verbunden und kann für den Unternehmer durchaus sinnvoll sein. Allerdings gilt es, einige Besonderheiten zu beachten.
Die Gründung einer GmbH ist ein mehrstufiger und zeitaufwändiger Akt. Seit dem 1.1.2019 besteht für den Unternehmer im Rahmen des Gründungsprozesses insoweit eine Erleichterung, als es nicht mehr zwingend notwendig ist, dass die Gründer bzw. Gesellschafter persönlich vor dem Notar erscheinen.
Seit 1.9.2018 dürfen Arbeitnehmer bis zu 60 Wochenstunden arbeiten. Das AZG schränkt diese Möglichkeit aber insofern ein, als in einem 17-wöchigen Durchrechnungszeitraum 48 Wochenstunden nicht überschritten werden dürfen. Der EuGH hat sich nun zur Frage geäußert, ob dieser Zeitraum fix ist oder auch gleitend eingehalten werden muss.
Obwohl es in Österreich grundsätzlich keine Kündigungsgründe gibt, kann eine ausgesprochene Kündigung trotzdem ausnahmsweise angefochten werden. Eine Anfechtung ist möglich, wenn verpönte Motive (siehe Newsletter Mai 2019), sozialwidrige Gründe oder sonstige unzulässige Gründe vorliegen.
Verwenden Sie als Unternehmer im Rahmen Ihres Einzelunternehmens Betriebsvermögen vorübergehend für private Zwecke, ist dies als Nutzungsentnahme zu berücksichtigen.
Zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen wird ein neues Messverfahren herangezogen, das realistischere Messergebnisse erzielen soll. Das wirkt sich auch auf die Berechnung von NoVA und Sachbezugswerten aus.

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.