Obwohl es in Österreich grundsätzlich keine Kündigungsgründe gibt, kann eine ausgesprochene Kündigung trotzdem ausnahmsweise angefochten werden. Eine Anfechtung ist möglich, wenn verpönte Motive (siehe Newsletter Mai 2019), sozialwidrige Gründe oder sonstige unzulässige Gründe vorliegen.